Kitagebühren sparen – ganz einfach im Löwenberger Land

Liebe Wählerinnen und Wähler,

kleiner Tipp mit großer Wirkung:

Die aktuelle Kitasatzung im Löwenberger Land bietet allen Eltern viele Möglichkeiten, Kitagebühren zu sparen. Grundlage für die Höhe der monatlichen Gebühren ist ja das Jahreseinkommen – und genau das kann man einfach absenken!

Leider geht das in den vielen Paragraphen der Satzung etwas unter. Im letzten Jahr hat unser Gründungsmitglied André Schild erfolgreich Widerspruch gegen seine Gebührenberechnung eingelegt und das Einkommen um mehrere tausend Euro abgesenkt. Das ist in der Höhe nicht für jede Familie möglich, aber wer clever ist, spart schnell viele Euro.

Sehr vereinfacht gesagt:
Wer von Ihnen jährlich eine Steuererklärung macht und dort auch Geld vom Finanzamt zurück bekommt, der wird auch sehr wahrscheinlich bei den Kitagebühren sparen können. Sie müssen nur Ihre Werbungskosten bei der Gemeinde einreichen und schon reduziert die Verwaltung Ihr Einkommen.

Geringere Einkommen = niedrigere Kitagebühren!

Wir veröffentlichen zu diesem Thema noch einen Flyer, den Sie gern allen anderen Eltern im Löwenberger Land zukommen lassen können.

Wer Fragen hat, kann sich entweder direkt uns wenden (wg-fdl@gmx.de) oder aber selbst im § 8 Absatz 4 der Kitasatzung nachschauen.

Das Ganze gilt natürlich auch für die Hortgebühren.

Ihre FDL

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