Im Einsatz für Eltern

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 26.05.2020 tagte der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Landkreises Oberhavel (OHV). Das Thema der Sondersitzung war der Vertragsentwurf für den Kita-Vertrag.

Vor Ort waren mehrere Vertreter des KiTa Elternbeirats OHV – darunter der Bundes- und Landeselternsprecher Danilo Fischbach und Vorstandsmitglied Jana Kotowenko sowie unsere Mitglieder Michaela Erdner (Vorstandsmitglied) und André Schild (Mitglied).

Bevor es um den Kita-Vertrag ging, informierte der Landkreis OHV über aktuelle Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit der Corona-Krise, die wir Ihnen hier kurz zusammenfassen:

Zum Zeitpunkt der Sitzung befanden sich rund 6500 Kinder in OHV in Notbetreuung.

Täglich gingen beim Landkreis OHV noch rund 100 Anträge auf Genehmigung einer Notbetreuung ein.

Es war von einem Kraftakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises OHV die Rede. In den ersten beiden Tagen der Notbetreuungsregelungen seien insgesamt 900 Anträge bearbeitet worden.

Derzeit stünden noch 1380 Schuluntersuchungen aus. Es sei eine Pressemitteilung veröffentlicht worden, laut der ab dem 02.06.2020 Schuluntersuchungen wieder durchgeführt würden. Vermutlich sei dieser Prozess nicht bis zum Ferienbeginn abgeschlossen. Man beginne in Gransee und in der Kreisverwaltung Oranienburg mit den Untersuchungen und weite diese dann aus. Eine wichtige Informationen für Eltern: Eine ausstehende Schuluntersuchung ist kein Grund, die Einschulung zu verwehren. Die Schulleiter können ungeachtet der Untersuchung über die Einschulung entschieden.


Zum Kita-Vertrag gab es schließlich folgende Aussagen:

Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und ihre Ausschüsse müssen den Vertragsentwurf noch beraten. Am Ende muss von diesen Gremien und dem Kreistag beschlossen werden, dass der Vertrag unterzeichnet werden darf.

Seitens der Abgeordneten gab es einige Nachfragen zu verschiedenen Punkten des Vertrages. Unter anderem ging es darum, dass Verwaltungskosten (z. B. für Qualität in der Kinderbetreuung) bei den Städten und Gemeinden nicht vom Landkreis erstattet werden – obwohl möglicherweise eine Erstattung rechtlich notwendig ist. Und um Zuständigkeiten sowie deren Übertragung an die Städte und Gemeinden.

Hoch her ging es zwischenzeitlich bei der Frage, ob die Zuschüsse des Landkreises OHV (ab 2021 wohl 8,3 Mio Euro) eine freiwillige Leistung des Landkreises sind, oder ob der Landkreis per KitaG verpflichtet ist, diesen Zuschuss zu leisten.

Darüber hinaus war es doch überraschend, dass beinahe zeitgleich und/oder zeitnah bereits Gremien in den Städten und Gemeinden über den Vertragsentwurf berieten oder beraten wollten. Der konkrete Vertragsentwurf war nämlich zum ersten Mal Gegenstand einer Sitzung des JHA im Landkreis und befand sich offensichtlich nicht in einer offiziellen, verbindlichen und geprüften Fassung.

Um den Beitrag nicht ausufern zu lassen, klammern wir rechtliche Bewertungen dieses komplexen Kita-Vertrages zunächst aus. Es geht zum Teil um einzelne Begrifflichkeiten und schwierige Detailfragen. Wir versuchen zu einem späteren Zeitpunkt in einzelnen Beiträgen auf diese Feinheiten einzugehen.

Ihre FDL

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