Mit dem Trödelmarkt bis vor das Amtsgericht Oranienburg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Überschrift zu diesem Beitrag könnte auch lauten: Wer erfolgreich Gutes tut im LöLa, wird dafür vor Gericht gezerrt. Denn: Am 20.01.2020 standen wir vor Gericht – genauer gesagt, unser Vertretungsberechtigter André Schild. Als Zeugin geladen war außerdem Claudia Neumann.

Worum es ging:

Sie erinnern sich an unseren Trödelmarkt für die ganze Familie am 05.05.2019 auf dem Parkplatz vor dem Bürgerhaus in Löwenberg? Die Einnahmen aus den Standgebühren und dem Verkauf von Kaffee und Kuchen haben wir der DKMS gespendet – über 120 Euro für einen guten Zweck. Gern hätten wir dieses Geld einem Empfänger im Löwenberger Land zukommen lassen, aber das ist eine andere Geschichte.

Für diesen Trödelmarkt erhielten wir auf Nachfrage und mehrere Telefonate (mit dem Ordnungsamt und der Liegenschaftsverwaltung) eine mündliche Genehmigung des Bürgermeisters. Darüber haben wir uns gefreut und am 05.05.2019 einen schönen Vormittag vor dem Bürgerhaus in Löwenberg verbracht.

Doch dann:

Mit Schreiben vom 15.05.2019 behauptete der Landkreis Oberhavel plötzlich, wir hätten eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Die Verwaltung in Löwenberg zeigte unseren Trödelmarkt am 10.05.2019 beim Landkreis an. Sie können sich vorstellen, wie überrascht und entsetzt wir waren. Wir hatten doch eine Genehmigung und dann das?!

Auszug aus dem Schreiben des Landkreises Oberhavel vom 15.05.2019. In der Verhandlung am 20.01.2020 behauptete die Verwaltung, es habe “keine Anzeige” gegeben… Nunja.

Es begann der übliche Schriftverkehr mit dem Landkreis, in dem wir zusammengefasst darstellten, dass wir alles getan haben, um eine Genehmigung für den Trödelmarkt zu erhalten und diese letztlich auch erhalten haben. Leider ließ sich auch mit Einspruch und Begründung nicht verhindern, dass der Landkreis Oberhavel mit Datum vom 31.07.2019 den Bußgeldbescheid vom 26.06.2019 in Höhe von 68,50 Euro durchsetzen wollte. Wir entschieden uns trotz der aussichtslosen Lage, ohne Rechtsanwalt gegen diesen Bescheid vorzugehen.

Bußgeldbescheid vom 26.06.2019
Auszug aus der Begründung zum Bußgeldbescheid.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg:

Und so folgte am 20.01.2020 die Verhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg. Darin erklärte sich die Verwaltung wie folgt: Sie habe die Genehmigung nur für die Flächen vor dem Bürgerhaus in Löwenberg erteilt, die Gemeindeeigentum sindnicht jedoch für die Parkflächen, denn diese seien ja Verkehrsflächen in Zuständigkeit des Landkreises. Die Richterin ließ sich das Gelände und den Trödelmarkt noch einmal auf Luftbildern zeigen und erkannte, dass es für Laien nach der Genehmigung überhaupt nicht erkennbar sein konnte, wo der Unterschied zwischen Gemeinde- und Verkehrsflächen liegt. Wüssten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, wo sich “vor dem Bürgerhaus” welche Flächen und Zuständigkeiten befinden? Darüber hinaus war nun fraglich, ob die Verwaltung hier nicht besser hätte beraten müssen.

Das Ergebnis:

Beschluss: Verfahren eingestellt

Das Verfahren wurde eingestellt, noch bevor die Zeugen gehört wurden.

Wie die Richterin richtig erkannte, wandten wir uns als Laien mit unserem Anliegen an die Verwaltung. Wir haben den Ort und die Zeit klar benannt und um Erlaubnis gebeten. Mehr konnten wir nach Auffassung der Richterin auch nicht tun. Mit keinem Satz wurde in den Telefonaten erwähnt, dass es dort Verkehrsflächen gibt, für die der Landkreis zuständig ist. Dazu fiel der Verwaltung nur folgende, bemerkenswerte Aussage ein:

“Wir sind nicht die allgemeine Auskunfts- und Beratungsstelle.”

Aussage der Verwaltung vor dem Amtsgericht Oranienburg

Dieses Selbstverständnis ist kein gutes Vorbild für Verwaltungshandeln. Es spiegelt auch nicht wieder, wie gewissenhaft die Mitarbeiter/innen der Verwaltung ihrem Beruf nachgehen. Die Verwaltung ist eine Serviceeinheit, für deren Leistungen wir nicht nur Steuern, sondern auch gern Verwaltungs- und Genehmigungsgebühren zahlen. Wer sich mit einem Anliegen an die Verwaltung wendet, darf eine Beratung erwarten.

Niemand hatte die Absicht, etwas ohne Genehmigung zu errichten.

Gestatten Sie mir eine abschließende Anmerkung:

Selbst vor Gericht finden noch einige Lernprozesse statt.

Martin Gerhard Reisenberg, Diplom-Bibliothekar und Autor

Es geht uns darum, sachorientiert und erfolgreich Bürgerinteressen zu vertreten. Dazu gehört es auch, den Finger in die Wunde zu legen, wenn Probleme offensichtlich sind und abgestellt werden müssen. Nicht dazu gehört es jedoch, sich über andere (in diesem Fall über uns) öffentlich lustig zu machen und uns mit einem solchen Verfahren in die Ecke drängen zu wollen. Wir sind dankbar, dass die Richterin erkannt hat, dass wir alles Notwendige getan haben und sich die Frage anschließen muss, warum wir nicht besser beraten, sondern stattdessen auch noch angezeigt wurden. Die Kosten für dieses Verfahren trägt nun der Steuerzahler. Das hätte man alles vermeiden können.

Ihr André Schild

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