Gesagt, getan. (Teil 2): Elterngeld und Vorausleistungen bei Kitagebühren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie die MOZ Mitte Mai diesen Jahres berichtete, haben wir Familien im Blick.
Und genau hier setzen unsere Anträge Nummer 1 und 2 als Fraktion DIE LINKE / FDL an, die wir im Rahmen der Reihe “Gesagt, getan.” vorstellen:
Antrag 1: Änderung § 8 Absatz 2 Satz 2 der KitaS
wird ersetzt: Nicht angerechnet wird das Elterngeld in Höhe bis 300,00 Euro/Monat […]
durch: Nicht angerechnet wird das Elterngeld […]
Wortlaut: Die hier in der Satzung aufgeführte Regelung, Elterngeld ab einem Betrag von 300 Euro/Monat zu 100% als Einkommen für die Berechnung der Kitagebühren heranzuziehen, ist mit großer Wahrscheinlichkeit in dieser Form rechtswidrig. Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Der Bezug von Elterngeld hat erhebliche Auswirkungen auf das jeweilige Steuerjahr zum Nachteil der Elterngeldempfänger. Elterngeld wird aufgrund der Regelung in der KitaS als steuerfreies Nettoeinkommen ohne weitere Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts zur Berechnung der Kitagebühren herangezogen. Das führt zwangsläufig zu einem zu hohen Ansatz des Jahreseinkommens gem. KitaS und benachteiligt damit die Gebührenzahler.
Näheres können Sie der beigefügten PDF-Datei (ganz unten) entnehmen.
Antrag 2: Kitagebühren jährlich als Vorausleistung und Verrechnung nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides
Wortlaut: Wir beantragen, die KitaS dahingehend zu anzupassen, dass den Gebührenpflichtigen die freiwillige Wahlmöglichkeit eröffnet wird, ihre Kitagebühren im Sinne einer monatlichen Vorausleistung (wie beispielsweise Müll- und Trink-/Abwassergebühren) für das Kalenderjahr (Januar-Dezember) oder das individuelle Kitajahr des Kindes zu entrichten. Unter Vorlage des Einkommenssteuerbescheides sollen die Vorausleistungen mit dem tatsächlichen, finanzrechtlich festgestellten Nettoeinkommen und den daraus hervorgehenden Gebühren verrechnet werden. Stellen sich Nachzahlungen an die Gemeinde (aufgrund höheren Einkommens) oder Rückzahlungen an den/die Gebührenpflichtigen (aufgrund geringeren Einkommens) heraus, so sind diese unter Setzen einer angemessen Frist zu leisten.
Näheres können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.
Sie sehen: Wir haben gesagt, dass wir Eltern im Blick haben. Mit unseren Anträgen haben wir genau das getan.
Verhandelt werden unsere Anträge in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung (vermutlich im Oktober).
Ihr FDL
Hits: 27