Gemeindevertretung (HA): drei Änderungsanträge zur Geschäftsordnung erfolgreich zur Kompromisslösung gebracht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 23.07.2019 wurden auch die Änderungsanträge unserer Fraktion DIE LINKE / FDL zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung verhandelt.

Hierbei konnten wir hinsichtlich der Änderungsanträge 1, 2 und 3 die ersten Erfolge unserer Fraktionsarbeit im Rahmen einer Kompromisslösung erzielen.

Hintergrund:

ÄA1 §1 Einberufung der Gemeindevertretung Punkt 1 Absatz 2 Satz 1

wird ersetzt: Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt 5 Kalendertage.

durch: Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt 9 Kalendertage.


ÄA 2 §1 Einberufung der Gemeindevertretung Punkt 1 Absatz 3 Satz 1

wird ersetzt: … gilt als gewahrt, wenn die Ladung am 6. Tag…

durch: … gilt als gewahrt, wenn die Ladung am 10. Tag…

Begründung ÄA 1 – 2
Die Gemeindevertretung wird künftig mit Fraktionen arbeiten. Das macht eine vorbereitende Fraktionssitzung der Gemeindevertretung notwendig. Um sich auf diese vorzubereiten muss man auch alle Unterlagen gelesen haben. Die Mitglieder der Gemeindevertretung üben dieses Mandat ehrenamtlich aus, sind berufstätig und zum Teil familiär gebunden.


ÄA 3 §1 Einberufung der Gemeindevertretung

wird nach Punkt 2 als Punkt 3 eingefügt: Die Termine für Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sind jährlich (spätestens im November des Vorjahres) zu beschließen.

Begründung ÄA 3

Im Kern die Begründung wie bei ÄA 1-2. Unter den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gibt es Schichtarbeiter die eine langfristige Arbeitsplanung haben. Ein
Sitzungsplan erleichtert dieses Ehrenamt mit andren Ehrenämtern in Einklang zu bringen.

Zwar konnten wir die in den ÄAen 1 und 2 geforderten 9 bzw. 10 Kalendertage nicht 1:1 durchsetzen, aber: Wir haben erfolgreich auf die sehr kurzen Landungsfristen hingewiesen (5 Kalendertage) und in einer Kompromisslösung eine Änderung der Geschäftsordnung erreicht.

Der Hauptausschuss sprach sich dafür aus, die regelmäßige Landungsfrist auf 7 Kalendertage zu verlängern. Die Landungsfrist gilt demnach als gewahrt, wenn die Ladung am 8. Tag zur Post gegeben wurde.

Für diese Verlängerung der Landungsfrist gab es eine klare Empfehlung des Hauptausschusses zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und damit können alle Gemeindevertreter/innen zufrieden sein. Die verlängerte Landungsfrist ermöglicht eine sinnvolle Vorbereitungszeit für alle Fraktionen und sie berücksichtigt gleichzeitig die sozialen Verpflichtungen und Arbeitsverhältnisse der Gemeindevertreter/innen.

Ähnliches gilt für den ÄA 3, nämlich einen Sitzungskalender aufzustellen. Auch hier verhandelten wir erfolgreich den Kompromiss, die Sitzungen halbjährlich zumindest grob zu planen. Ab sofort haben alle Gemeindevertreter/innen eine Orientierung, wann Sitzungen im nächsten halben Jahr stattfinden. Von dieser Neuerung könnten am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Wir danken den Mitgliedern des HA für die gute Zusammenarbeit. Drei Kompromisslösungen zur Änderung der Geschäftsordnung auf Antrag der Fraktion DIE LINKE / FDL sind ein guter Start in die neue Legislaturperiode.

Ihre FDL

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