Gemeindevertretung – Unsere Änderungsanträge zur Geschäftsordnung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 19.06.2019 reichte unsere Fraktion aus DIE LINKE / FDL elektronisch sechs Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land ein.

Diese wurden in der konstituierenden Sitzung am 20.06.2019 behandelt. Wir waren die einzige Fraktion mit Änderungsanträgen. Die Anträge lauteten wie folgt:

ÄA1 §1 Einberufung der Gemeindevertretung Punkt 1 Absatz 2 Satz 1

wird ersetzt: Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt 5 Kalendertage.

durch: Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt 9 Kalendertage.


ÄA 2 §1 Einberufung der Gemeindevertretung Punkt 1 Absatz 3 Satz 1

wird ersetzt: … gilt als gewahrt, wenn die Ladung am 6. Tag…

durch: … gilt als gewahrt, wenn die Ladung am 10. Tag…

Begründung ÄA 1 – 2
Die Gemeindevertretung wird künftig mit Fraktionen arbeiten. Das macht eine vorbereitende Fraktionssitzung der Gemeindevertretung notwendig. Um sich auf diese vorzubereiten muss man auch alle Unterlagen gelesen haben. Die Mitglieder der Gemeindevertretung üben dieses Mandat ehrenamtlich aus, sind berufstätig und zum Teil familiär gebunden.


ÄA 3 §1 Einberufung der Gemeindevertretung

wird nach Punkt 2 als Punkt 3 eingefügt: Die Termine für Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sind jährlich (spätestens im November des Vorjahres) zu beschließen.

Begründung ÄA 3

Im Kern die Begründung wie bei ÄA 1-2. Unter den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gibt es Schichtarbeiter die eine langfristige Arbeitsplanung haben. Ein
Sitzungsplan erleichtert dieses Ehrenamt mit andren Ehrenämtern in Einklang zu bringen.


ÄA 4 §5 Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

Absatz 1 Satz 4 wird ersetzt … in der folgenden Sitzung oder … durch innerhalb von 14 Tagen

Begründung ÄA 4

Eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen sollte der Verwaltung zuzumuten sein. Das Mitglied der Gemeindevertretung hat ein Anrecht auf eine zeitnahe Beantwortung seiner Anfrage.


ÄA 5 § 6 Öffentlichkeit der Sitzungen Punkt 4: Aufzählung 5

wird gestrichen: 5. erstmalige Beratung über Zuschüsse,

Aufzählungspunkt 6 wird zu 5

Begründung ÄA 5

In der Brandenburger Kommunalverfassung ist im § 36 (Öffentlichkeit der Sitzungen) klar geregelt wann die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Punkt 5 gehört nicht dazu.


ÄA 6 § 15 Fraktionen Punkt 1 Satz 1

wird ersetzt: … die mindestens aus zwei Personen bestehen.

durch: … die mindestens aus drei Personen bestehen.

Begründung ÄA 6

Bei der derzeitigen Anzahl von vertretenen Parteien und Wählervereinigungen in der Gemeindevertretung (GV) wird durch die Erhöhung der Mindestanzahl der Personen in einer Fraktion die Arbeitsfähigkeit der GV erhöht. Die Rechte der Gemeindevertreter innerhalb der GV die sich nicht zu Fraktionen zusammenschließen bleiben unberührt. Die Antragseinbringung ist gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der GV möglich, das Rederecht wird auch für jedes Mitglied der GV gewährleistet.


Änderungsanträge anderer Fraktionen gab es – wie oben angedeutet – keine.

Vor Ort waren während der gesamten Sitzung übrigens unsere Mitglieder Nick Neuendorf aus Nassenheide und Steve Steinecke aus Teschendorf.

Ihre FDL

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