NewsFLASH – Die neue Eindämmungsverordnung für Eltern aufbereitet

Liebe Einwohner*innen, liebe Eltern,

aus dem gut und schnell informierten Kreis des in Oberhavel rechtlich legitimierten KiTa-Elternbeirats OHV stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung der 5. Eindämmungsverordnung zur Verfügung:

Zum Nachlesen der Rechtsgrundlage bitte hier klicken:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8972

Zum besseren Verständnis:

1) Drei Tage muss der Inzidenzwert über 300 sein und dies muss entsprechend bekanntgegeben werden. Ab dem vierten Tag schließen die Kitas/Kindertagespflege.

2) Die Schließung dauert zwei Wochen.

3) Geöffnet wird wieder, wenn vom 10. – 12. Tag der Schließung der Inzidenzwert von 300 unterschritten wird und zwar mit Ablauf des Sonntags, der dem 14. Tag der Schließung folgt.
(Beispiel weiter unten anbei)

4) Wird der Wert vor dem besagten Sonntag erneut drei Tage in Folge überschritten, so verlängert sich die Schließung um eine Woche.

5) Nach einer Verlängerung der Schließung öffnen die Kitas/Kindertagespflege wieder, wenn der Wert vom dritten bis fünften Tag unter 300 ist und zwar mit Ablauf des Sonntags, der dem siebten Tag der Schließung folgt.

Zur Veranschaulichung:

Der Inzidenzwert liegt Samstag bis Montag (23. – 25. Januar) über 300. Ab Freitag (29. Januar; 4. Werktag) schließen die Kitas/Kindertagespflege; die Zweiwochenfrist beginnt.

Am Sonntag bis Dienstag (7. bis 9. Februar = zehner bis zwölfter Tag) müsste der Inzidenzwert unter 300 sein, so dass wieder geöffnet werden darf und zwar an dem Montag, der dem Sonntag nach Ablauf der 14 Schließtage folgt. Der 14. Schließtag wäre im Beispiel der 11. Februar. Der Sonntag, der auf den 14. Schließtag folgt, ist der 14. Februar. Öffnung wäre also erst wieder am 15. Februar. Aber auch nur, wenn der Wert vor dem 15. Februar nicht drei Tage in Folge wieder über 300 liegt. Sonst wird noch einmal sieben Tage verlängert.

Ihre FDL

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