Gemeindevertretung (HA): Sitzung am 17.03.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 17.03.2020 tagt der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land um 18 Uhr im bekannten Sitzungsraum in Löwenberg.
Tagesordnung: öffentlicher Teil
TOP 1 Regularien
a)Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
b)Feststellen der Tagesordnung
c)Auswertung der Niederschrift vom 21.01.2020
TOP 2 Einwohnerfragestunde
Beratungsvorlagen
TOP 3 Drucksache 26/20 Richtlinie über die Nutzung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Löwenberger Land
TOP 4 Drucksache 27/20 Satzung zur 1.Änderung der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Gemeinde Löwenberger Land
Beschlussvorlage
TOP 5 Drucksache 28/20 Auftragsvergabe Los 3 zum Bauvorhaben “Erweiterungsbau Kita Pusteblume”, Ortsteil Grüneberg
Anträge der Fraktionen
TOP 6 Antrag der Fraktion Die LINKE / FDL (2020-02-A01)
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher /innen im Löwenberger Land (Schließen der Regelungslücke der Entschädigungssatzung)
TOP 7 Informationen des Bürgermeisters
Tagesordnung: nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Informationen des Bürgermeisters
Von besonderem Interesse sind die Tagesordnungspunkte TOP 3 und TOP 6.
Zu TOP 3: In der Vergangenheit wurde das Wappen der Gemeinde Löwenberger Land vielfältig genutzt. Unter anderem im Wahlkampf um die Kommunalwahl im Mai 2019. Unsere Wählergruppe verzichtet bis heute ganz bewusst auf die Nutzung dieses amtlichen Wappens. Weil hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten des Wappens Unklarheit bestand, stellten wir am 11.02.2020 den Antrag, ebenfalls das amtliche Wappen für unsere politische Arbeit nutzen zu dürfen. In der Folge – und das begrüßen wir ausdrücklich – wurde klar, dass die Nutzung des amtlichen Wappens der Gemeinde Löwenberger Land und der Flagge nicht unbeschränkt erfolgen kann. Die Gemeinde nahm unseren Antrag zum Anlass, die Nutzung des Wappens und der Flagge in einer Richtlinie zu regeln. So herrscht Klarheit für alle, die das Gemeindewappen und die Flagge für ihre Zwecke nutzen wollen. Und das ist auch gut so.
Zu TOP 6: Uns liegt besonders das Ehrenamt am Herzen. Wir haben bei unseren Recherchen zu diesem Themengebiet die Regelungslücke hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in Orten mit mehr als 1500 Einwohnern erkannt. Für sie gibt es derzeit keine eigene Regelung zur Höhe der Aufwandsentschädigung in der Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2009, denn: Die bisherige Regelung endet abschließend bei einer Einwohnerzahl von 1500. Aus diesem Grund haben wir als Fraktion DIE LINKE / FDL einen Antrag auf Schließung dieser Regelungslücke gestellt und gleichzeitig Vorschläge zur Höhe der Aufwandsentschädigung unterbreitet.
Von unserer Wählergruppe wird André Schild als Gast an dieser Sitzung teilnehmen.
Ihre FDL
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