Notbetreuung ab dem 04.01.2021 – Anträge jetzt beim Landkreis OHV verfügbar
Eine der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist das Aussetzten des Präsenzunterrichts ab dem 4. Januar 2021.
Eltern die in Systemrelevanten Berufen tätig sind, sollen die Möglichkeit haben, ab dem 04.01.2021 ihre Kinder bis zur 4. Klasse in eine Notbetreuung geben zu können.
Der Landkreis OHV gab aktuell bekannt, wie und wo Anträge zur Notfallbetreuung eingereicht werden können. Auch die Gemeinde Löwenberger Land verweist derzeit auf diese Informationen des Landkreises.
Die Möglichkeit der häuslichen Betreuung solle der Notbetreuung vorgezogen werden. Falls es Fragen gibt, hat der Landkreis eine Hotline eingerichtet, in der man Werktags von 9:00 bis 16:00 anrufen kann. 03301/ 601-3400
Die Anträge finden sie hier: Landkreis OHV
Wir verweisen an dieser Stelle auch auf den Elternbrief des Landkreises Oberhavel sowie auf das ANTRAGSFORMULAR.
Abschließend geht es hier zur Zusatzbescheinigung für die 2. Sorgebrechtigte Person: Zusatzbescheinigung
Ihre FDL
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