Debatte um den Kita-Vertrag – Wichtiges Urteil zum Thema Kindertagespflege in Brandenburg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Dienstag, 14.07.2020, unterrichtete uns Jana Kotowenko vom KiTa Elternbeirat OHV über ein wichtiges Urteil zum Thema Kindertagespflege.
Das Urteil vom 22.06.2020 trägt das Aktenzeichen OVG 6 A 5.18. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie HIER beim Juraportal Juris. Das Urteil stellen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung:
Zusammengefasst bestätigt das Urteil die Position des KiTa Elternbeirats OHV und unserer Wählergruppe, dass eine Richtlinie für die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen vom Landkreis OHV erstellt werden muss. Das Urteil sagt: Ja, Landkreise in Brandenburg müssen in ihrer Funktion als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe abschließende Regelungen treffen.
Demzufolge haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe abschließend zu entscheiden, wie sie den Anerkennungsbetrag berechnen und welche Höhe er hat (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2018 – 5 C 18/16 – juris Rn. 10).
Auszug aus dem Urteil (Randnummer 22)
Brisant und bemerkenswert:
Das OVG begründet seine obige Entscheidung vollkommen selbstständlich mit einem Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2018, welches der KiTa Elternbeirat OHV längst in seinem Positionspapier vom Mai 2020 zum Vertragsentwurf und bereits im Positionspapier zur Absichtserklärung zum Kita-Vertrag ebenfalls zutreffend zitierte. Vor dieser Fachkompetenz eines Elterngremiums ziehen wir von der FDL den Hut! Gut gemacht!
Zu den Folgen:
Der Schul- und Sozialausschuss der Gemeinde Löwenberger Land stattete den Bürgermeister mit der Vorgabe aus, sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen zum Kita-Vertrag für die Erarbeitung einer Richtlinie für die Kindertagespflege einzusetzen. Leider scheiterte diese Position unserer Gemeinde am Widerstand anderer Vertragspartner. Eine derartige Richtlinie soll – Stand jetzt – gar nicht vereinbart werden. Wenn man sich das Urteil anschaut, MUSS aber eine Richtlinie erarbeitet werden. Die Vertragsverhandlungen zum Kita-Vertrag haben also ein rechtswidriges Ergebnis hervor gebracht. Außerdem hätte es längst eine Richtlinie geben müssen, denn das ab und zu überarbeitete KitaG ist in dieser Frage seit Jahren unverändert.
Es wird spannend, wie dieses Problem nun in der Kürze der Zeit gelöst werden kann. Am 31.12.2020 läuft der aktuelle Kita-Vertrag aus. Das ist wenig Zeit für die Erarbeitung einer ganzen Richtlinie für die Kindertagespflege.
Und was gilt für die Vergangenheit?
Spannend ist auch eine andere Frage: Wenn der Landkreis OHV bisher keine Richtlinie für die Kindertagespflege hatte, fehlte dann für die gesamte Bezahlung der Kindertagespflegepersonen die Rechtsgrundlage? Der bisherige Kita-Vertrag gilt seit 2004. Seitdem hätte eine solche Richtlinie bestehen müssen, damit alle Kindertagespflegepersonen rechtmäßig bezahlt werden. Hieraus ergeben sich erhebliche Bedenken und Klagemöglichkeiten für die Kindertagespflegepersonen selbst und für jene Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater haben betreuen lassen.
Nach Rücksprache mit dem KiTa Elternbeirat OHV sollten Eltern einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X beim Träger der Tagespflege (im LöLa also bei der Gemeinde) dahingehend stellen, ob die Erhebung der Gebühren für die Zeit der Betreuung der Kinder bei Tagespflegepersonen rechtmäßig war.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns. Wir stehen in einem engen Austausch mit dem KiTa Elternbeirat OHV und versuchen, Probleme und Fragen zu lösen bzw. zu beantworten. Auch einen Vordruck für den Überprüfungsantrag können wir zur Verfügung stellen.
Am Vormittag des 15.07.2020 informierten wir selbstverständlich die Verwaltung der Gemeinde Löwenberger Land schriftlich über das Urteil.
Unter diesen Umständen können und werden wir dem Kita-Vertrag nicht zustimmen.
Ihre FDL
Hits: 169