Wenn schon, denn schon: Kostenloser ÖPNV für Kinder

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der aktuellen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass neben den Staatsdienern in Hessen nun bald auch Soldaten kostenfrei den ÖPNV bzw. gar den Fernverkehr nutzen können. Der Staat lässt sich das Einiges kosten – von den Steuereinnahmen aller.

Wir stellen die Frage: Warum kann der ÖPNV nicht (auch) kostenfrei für jene Bürgerinnen und Bürger sein, die gar kein eigenes Geld verdienen bzw. für deren Beförderung die Eltern zur Kasse gebeten werden: für Kinder? Warum ist der ÖPNV für sie kostenpflichtig?

Wenn schon Staatsdiener mit der mehrheitlich bestehenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges den ÖPNV kostenfrei nutzen dürfen, warum müssen dann Kinder, die auf diesen öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, dafür bezahlen? Wenn schon kostenfrei, dann wenigstens auch für diejenigen, die keine Alternativen haben.

Unsere Wählergruppe wird aller Voraussicht nach einen entsprechenden Antrag in Sachen Schülerbeförderung in der nächsten bzw. in einer der nächsten Sitzung(en) der Gemeindevertretung stellen. Dies erfolgt zusammen mit den beiden Abgeordneten von DIE LINKE als Fraktion.

Mit Claudia Neumann (Erzieherin), Steve Steinecke (Offizier der Bundeswehr) und André Schild (Verwaltungsbeamter) gehören drei Beschäftigte unserer Wählergruppe dem Öffentlichen Dienst an. Sie arbeiten außerhalb der Gemeinde Löwenberger Land und könnten also durchaus von derartigen Privilegien für Staatsdiener profitieren. Uns erschließt es sich jedoch nicht, warum wir selbst zum Teil kostenfrei den ÖPNV nutzen können sollen, während wir für unsere Kinder zahlen müssten.

Auch Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält die Reglung für höchst problematisch und widersprüchlich.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum nur Staatsangestellte umsonst Bahn fahren dürfen“, so von Arnim. Dies sei ein nicht zu rechtfertigendes Privileg.

WELT ONLINE vom 05.10.2017

Eines darf man auch nicht vergessen: Der tägliche Weg zur Arbeitsstätte kann im Rahmen der Pendlerpauschale von der Steuer abgesetzt werden. Jeder Arbeitnehmer kann für die einfache Strecke 30 Cent pro Kilometer absetzen und erhält so etwa 10 Cent pro Kilometer (je nach Steuersatz) als Erstattung vom Finanzamt zurück. Außerdem nutzen gar nicht alle im Staatsdienst Tätigen öffentliche Verkehrsmittel oder können diese schlicht gar nicht nutzen. Gründe hierfür sind lange Umwege und längere Fahrtzeiten sowie die teils fehlende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr im ländlichen Gebiet.

Rein finanziell würde sich für die im Staatsdienst tätigen Mitglieder unserer Wählergruppe eine kostenlose Beförderung unserer Kinder via ÖPNV viel eher lohnen. Zwei der drei Staatsdiener können aus vorstehenden Gründen überhaupt nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr in zumutbarer Zeit zu ihren Arbeitsorten pendeln. Damit fällt auch leider das Argument des Umweltschutzes aus. Wer keinen ÖPNV nutzen kann, kann auch nicht umweltbewusst pendeln.

Darüber hinaus kann eine kostenpflichtige Beförderung von Schülern ein finanzielles Hindernis für den Besuch einer favorisierten Bildungseinrichtung darstellen. Der Zugang zu Bildung soll unabhängig von sozialer Herkunft und finanziellen Möglichkeiten der Eltern sein. Hier drängt sich die Frage auf, ob eine kostenlose Beförderung im ÖPNV nicht Teil eines auf Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit abzielenden Bildungswesens sein sollte.

An dieser Stelle verweisen wir auf unser Wahlprogramm zum Thema Kinder und Jugendliche:

Im Löwenberger Land nutzen schon heute rund 500 Schülerinnen und Schüler den Linienverkehr. Zukünftig werden noch mehr Kinder in der Zuzugsgemeinde den ÖPNV nutzen. Einstiegssituationen an den
Bushaltestellen, Fahrzeiten und Auslastung zu Kernzeiten sind immer wieder
Gegenstand von Debatten.

Wir verzichten gern darauf, kostenlos zu unserer selbst gewählten Arbeitsstelle zu gelangen, wenn dafür unsere Kinder kostenlos zur Schule, zum Hort oder zu ihren Freizeitaktivitäten fahren können.

Ihre FDL

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