Bundestag beschließt das Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Bundesregierung hat einen großen Schritt in Sachen Digitalisierung von Familienleistungen gemacht: Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz wurde am 04.11.2020 vom Bundestag beschlossen.

Das BMFSFJ dazu:

Am 4. November hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es Eltern bei der Geburt eines Kindes deutlich leichter macht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten. In einem Zuge können sie künftig den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie ElterngeldKindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.

Auszug aus der Pressemitteilung des BMFSFJ vom 04.11.2020

Nach einer Lesung im Bundesrat (vermutlich noch im November 2020) soll das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten. Ab dem Jahr 2022 sollen bundesweit die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes und damit alle Vorteile für zukünftige Eltern zur Verfügung stehen.

Ihre FDL

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