NEWSflash: Fahrplan für Schulen und Kitas in der Corona-Krise
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Familien,
uns erreichte soeben ein aktualisierter Fahrplan für die Schulen und Kindertagesstätten. Quelle ist das MBJS in Folge der heutigen Entscheidungen.
Die Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen.
Grundschulen:
Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 1 bis 4 wieder zur Schule gehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Modellen:
Modell A (Regelmodell):
Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet; die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können.
Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet. (d. h. offenbar, dass diese Jahrgänge umfangreicher zurück kehren könnten, wenn es die Ressourcen zulassen).
Modell B:
Das Modell B kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann.
In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt. Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag.
Je Jahrgangsstufe sollen möglichst 3 Schulwochenstunden pro Präsenztag erfolgen.
Weiterführende Schulen:
Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien sowie die 7. und 8. Jahrgänge wieder zur Schule gehen.
Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet.
Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.
An Grund- und weiterführenden Schulen gilt:
Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab.
Die pädagogischen Angebote an den Grundschulen und der Sekundarstufe I werden fortgeführt
– für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u. a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder
– die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder
– im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.
Fortführung der Notfallbetreuung und Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kita:
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat in ihrem Beschluss zur aktuellen Corona-Pandemie vier Phasen für die Kindertagesbetreuung beschrieben. Brandenburg befindet sich aktuell in der zweiten Phase, d.h. der erweiterten Notfallbetreuung. Als dritte Phase wird der eingeschränkte Regelbetrieb genannt, an dem aus Gründen der beschränkten Platzkapazitäten noch nicht alle Kinder in vollem zeitlichen Umfang wieder teilnehmen können.
Eckpunkte für den Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab Ende Mai:
– Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren.
– Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut, d. h. grundsätzlich täglich und im bisherigen Umfang.
Es ist davon auszugehen, dass die Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, weiter dort benötigt werden. Auch Alleinerziehende werden weiterhin bei der Notfallbetreuung besonders berücksichtigt.
– Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden.
– Für die Planung dieser Betreuung in festen Gruppen wird in Abstimmung mit der Einrichtung mit den Eltern ein Tag in der Woche verbindlich festgelegt.
– Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.
– Für die Kindertagespflegestellenbeginnt der volle Regelbetrieb. Alle Kinder können wiederaufgenommen werden.
– Die vorgenannten Regelungen für den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb sollen auch für die Ferienzeit bis Anfang August 2020 gelten.
Die konkreten Kriterien für die Aufnahme weiterer Kinder werden im Dialog mit den Expertinnen und Experten und den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. Um die Platzkapazitäten für den eingeschränkten Regelbetrieb für den Zeitraum weiter auszuweiten, können weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Die möglichen Maßnahmen reichen von der Suche nach zusätzlichen Räumen in Bürger- und Gemeindehäusern über die Gewinnung zusätzlichen Personals bis hin zu Modellen des Teilens von Kita-Plätzen.
Das MBJS wird ein Modellprojekt zum Einsatz von pädagogischen Online-Angeboten für Kitas durch Erzieherinnen und Erzieher, die im Homeoffice sind, in Abstimmung mit den Trägern auf den Weg bringen. Quelle: MBJS
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